AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Partnerprogramm der FFG FINANZCHECK Finanzportale GmbH (nachfolgend „FINANZCHECK“ oder „FINANZCHECK.DE“ genannt) und regeln die Zusammenarbeit zwischen FINANZCHECK und den Kooperationspartnern nachstehend "Partner" oder „Affiliates“ genannt.

§ 1 Vertragsschluss

FINANZCHECK ist ein Vergleichsportal für Kredite.

Der Partner bietet Informationen zu Finanzen und Versicherung im Internet.

FINANZCHECK und der Partner möchten zusammenarbeiten. Dazu bewirbt der Partner durch über das FINANZCHECK Kredit-Partnerprogramm bereitgestellte Werbemittel das Produktangebot von FINANZCHECK.

Mit der Anmeldung zum Partnerprogramm erklärt der Partner, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausdrücklich auf die hier geltenden Nutzungsbedingungen hingewiesen worden ist sowie auch eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme dieser Bedingungen erhalten hat. Fester Bestandteil der Teilnahme am FINANZCHECK Partnerprogramm ist die Zusendung eines Partner-Newsletters. Dieser enthält Informationen und wichtige Neuigkeiten zum Partnerprogramm und wird in regelmäßigen Abständen verschickt. Eine gesonderte Abbestellung dieses Newsletters durch den Partner ist nicht möglich.

§ 2 Rechte und Pflichten von FINANZCHECK

FINANZCHECK verpflichtet sich, dem Partner alle Preis- und Leistungsinformationen zu den von ihm angebotenen Produkten in der jeweiligen aktuellen Fassung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. FINANZCHECK ist für die Richtigkeit und Aktualität der von ihm übermittelten Informationen verantwortlich.

FINANZCHECK stellt dem Partner einen Statusreport und einen Provisionsreport zur Verfügung.

§ 3 Rechte und Pflichten des Partners

Der Partner ist nicht berechtigt von (potenziellen) Kunden eine Provision für die Vermittlung eines Produkts über FINANZCHECK zu verlangen.

Der Partner ist nicht befugt, FINANZCHECK oder die mit FINANZCHECK kooperierenden Banken/Versicherungen beim rechtsgeschäftlichen Abschluss eines Vertrages zu vertreten und/oder einen Antrag im Namen von diesen anzunehmen, bzw. abzulehnen. Die Annahmeentscheidung trifft ausschließlich FINANZCHECK bzw. die mit FINANZCHECK kooperierenden Banken/Versicherungen. Der Partner übernimmt keine Betreuungs-, Beratungs-, Aufklärungs- oder Prüfungspflichten jeglicher Art für FINANZCHECK bzw. die mit FINANZCHECK kooperierenden Banken/Versicherungen. Insbesondere ist der Partner nicht zur Prüfung der Bonität der Interessenten verpflichtet und berechtigt.

Der Partner:

  • übernimmt keine fachlichen Prüfungen für FINANZCHECK (z. B. Haushaltsberechnung)
  • erzeugt keine Antragsunterlagen im Auftrag von FINANZCHECK
  • führt keinerlei Datenhaltung im Auftrag von FINANZCHECK durch

§ 4 Vergütung und Abrechnung

Der Partner erhält von FINANZCHECK eine erfolgsabhängige Vergütung.

Wie hoch die Vergütung im Einzelfall ist und für welche Art von Anfragen diese gewährt wird, richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und dem vereinbarten Vergütungsmodell. FINANZCHECK kann die Konditionen des Partnerprogramms mit Wirkung für die Zukunft ändern. Ein Anspruch des Partners auf den Betrieb des Partnerprogramms zu bestimmten Konditionen oder überhaupt gegen FINANZCHECK besteht nicht. Die Konditionen des Partnerprogramms können im FINANZCHECK Partner-Log-In-Bereich abgerufen werden. Neben dieser Vergütung hat der Partner keinen Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Kosten. Gegebenenfalls vom Partner geschuldete Steuern, insbesondere Einkommens- und/oder Umsatzsteuer, gehen zulasten des Partners und begründen keinen zusätzlichen Anspruch gegen FINANZCHECK.

Der Anspruch auf die Zahlung der erfolgsabhängigen Vergütung entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen:

Sale Vergütungsmodell:

Beim Sale-Vergütungsmodell erhält der Partner von FINANZCHECK für eine ihm über das FINANZCHECK Partnerprogramm zu schlüsselbare Kreditanfrage eine Vergütung, wenn die nachfolgenden Bedingungen alle jeweils erfüllt sind:

  • Es kam zu einem Kreditabschluss.
  • Nach Abschluss des Kredits hat der Kunde keinen Gebrauch von seinem gesetzlichen/vertraglichen Widerrufsrecht gemacht.
  • Es liegt kein Missbrauch gemäß § 5 vor.

Im Falle eines Kreditabschlusses wird die vom Kunden über den Partner angefragte Kredithöhe zur Provisionsberechnung angesetzt. Wenn es eine Abweichung zwischen dem angefragten Kreditbetrag und dem abgeschlossenem Kreditbetrag gibt, wird bei der Provisionsberechnung der geringere Kreditbetrag zu Grunde gelegt.

Lead Vergütungsmodell:

Beim Lead-Vergütungsmodell erhält der Partner von FINANZCHECK für eine ihm über das FINANZCHECK Partnerprogramm zu schlüsselbare vollständige Kreditanfrage (mindestens von einer Bank ist ein Kreditvertragsangebot erzeugbar) eine Vergütung, wenn die nachfolgenden Bedingungen alle jeweils erfüllt sind:

  • Der Kunde hatte innerhalb der letzten 6 Monate keine andere Anfrage für das/die gleiche Produkt/Dienstleistung bei FINANZCHECK gestellt.
  • Der Kunde hat seinen Wohnsitz in Deutschland.
  • Es handelt sich nicht um eine Test-, Scherz- oder Fake-Anfrage (z. B. falscher Name, falsche Adresse).
  • Es liegt kein Missbrauch gemäß § 5 vor.

Zudem gilt sowohl für das Sale als auch für das Lead Vergütungsmodell als Zahlungsvoraussetzung, dass die von FINANZCHECK dem Partner zur Einbindung bereitgestellten Quellcodes vom Partner nicht verändert werden. Das Verkürzen (Shorten) und Umleiten (Cloaking) der erforderlichen Trackinglinks ist nur gestattet, wenn FINANZCHECK eindeutig nachvollziehen kann, auf welcher Seite das entsprechende Werbemittel bzw. der entsprechende Link integriert ist über die der Besucher zu FINANZCHECK gelangt ist. Die Benutzung von externen Shortdienstleistern wie bit.ly, ad.fly oder goo.gl genügt dieser Anforderung nicht und ist somit ausgeschlossen.

FINANZCHECK richtet einen Partner-Account ein, über den die Zahlung der Vergütung abgewickelt wird. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren, d. h. anstelle der Rechnungsstellung schreibt FINANZCHECK die jeweilige Vergütung dem Partner-Account gut. Das Guthaben auf dem Partner-Account wird nicht verzinst. Bei Erreichung des Mindestauszahlungsbetrages von 55 EUR wird zu Beginn des Folgemonats ein entsprechender elektronischer Gutschriftbeleg erstellt, der Partner wird per E-Mail informiert und der Betrag wird nach der Freigabe der Gutschrift (spätestens bis zum 20. Werktag des Monats) gebührenfrei auf die angegebene Bankverbindung des Partners ausgezahlt. Bei Nicht-EU Bankverbindungen zieht FINANZCHECK die Überweisungsgebühren von der Provision des Partners ab.

FINANZCHECK empfiehlt, dass der Partner die steuerliche Behandlung der Provisionen prüft. Für die Abführung etwa anfallender Steuern, insbesondere Einkommens- und/oder Umsatzsteuer, ist allein der Partner zuständig.

FINANZCHECK kann bei der Auszahlung nur rechtzeitig freigegebene Gutschriften berücksichtigen. Soweit am Ende eines Monats der Mindestauszahlungsbetrag nicht erreicht wurde oder keine Freigabe des Gutschriftbeleges erfolgte, wird das Guthaben auf den Folgemonat übertragen und verbleibt auf dem Affiliate-Konto.

Die Reklamationsfrist für den Partner beträgt 4 Wochen nach Versand der Provisionsabrechnung. Nachfragen/Reklamationen des Partners zu Abrechnungen, die nach Ablauf der Frist erfolgen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung solcher Provisionen, die auf Grund von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht erwirtschaftet wurden.

§ 5 Missbrauch

Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Erzielung von Kreditanfragen durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht, dieser AGB, etwaige zusätzliche, programmspezifische Teilnahmebedingungen verstoßen, ist untersagt.

Dem Partner ist es insbesondere untersagt zu versuchen, die Vergütung dadurch zu erlangen, dass er selbst oder durch Dritte unter Verwendung der ihm im Rahmen des FINANZCHECK Partnerprogramms überlassenen Werbemittel, Tracking-Links und/oder sonstigen technischen Hilfsmitteln mittels einer oder mehrerer der nachfolgend genannten Praktiken Kreditanfragen generiert:

  • Vortäuschung von Kreditanfragen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten.
  • Vorteilsgewährung/Vergütung gegenüber/von Kunden, um diese zu einer Kreditanfrage bei FINANZCHECK zu animieren.
  • Präsentation von Kreditanfragen/-vergleichen bzw. Hinweise auf FINANZCHECK stehen in Zusammenhang mit irgendeiner Art von Gewinnspielen.
  • Erfragung bzw. Sammlung von Daten und anschließende Eingabe durch den Partner oder vom Partner beauftragte Personen/Firmen (z. B. Callcenter).
  • Generierung von Kreditanfragen für FINANZCHECK über nicht zuvor durch FINANZCHECK freigegebene Datenerfassungsformulare/Antragsstrecken.
  • Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe angezeigt wird.
  • Verwendung eines eigenen Domainnamens, in dem die Begriffe „Finanzcheck“, „Finanz-Check“ oder Tippfehler-Schreibweisen dieser Begriffe vorkommen.

Bei Anzeigenschaltungen, insbesondere Search Engine Advertising (z.B. Google Adwords) ist es dem Partner verboten:

  • Anzeigen mit direkter Weiterleitung der Anzeige auf die Webseite von FINANZCHECK zu schalten.
  • Anzeigen zu den Begriffen „Finanzcheck“, „Finanz Check“, „Finanz-Check“ oder Anzeigen zu Suchanfragen, in denen diese Begriffe (z. B. „FINANZCHECK.DE Kredit“) bzw. Tippfehler dieser Begriffe (z. B. „Finazncheck“) vorkommen, zu schalten
  • In Anzeigen (Anzeigentext, Anzeigen-URL, Anzeigen-Titel, etc.) die Begriffe „Finanzcheck“, „Finanz Check“, „Finanz-Check“ bzw. Tippfehlerschreibweisen dieser Begriffe zu verwenden.

Der Partner ist verpflichtet, ausschließlich die durch FINANZCHECK zur Verfügung gestellten und freigegebenen Werbemittel (Banner, Slogans, Grafiken, Texte etc.) zur Bewerbung des Partnerprogramms zu verwenden. Diese Werbemittel dürfen weder verändert, noch für andere Partnerprogramme oder andere Werbeleistungen benutzt werden. Auszeichnungen, Prüfsiegel (z.B. TÜV) und Zertifikate von FINANZCHECK dürfen ausdrücklich nur nach schriftlicher Genehmigung vom Partner verwendet werden. Nach Ende des partnerschaftlichen Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Partner, die Werbemittel nicht weiter zu verwenden und sie komplett von seiner Web-Seite im Internet zu entfernen. Jede Ausnahme von diesen Grundsätzen ist nur mit schriftlicher Genehmigung von FINANZCHECK zulässig.

Bei jeder Form des Missbrauchs ist FINANZCHECK zu einer sofortigen Sperre des Partner-Accounts berechtigt. Für missbräuchlich herbeigeführte Kreditanfragen entsteht kein Vergütungsanspruch des Partners. FINANZCHECK ist zudem berechtigt aufgrund des Vorliegens eines Missbrauchs zu Unrecht dem Partner vergütete Provisionszahlungen vom Partner zurückzufordern.

Bei Vorliegen eines Missbrauchs ist FINANZCHECK zudem berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Außerdem verpflichtet sich der Partner, für jeden nachgewiesenen Missbrauchsfall einen Geldbetrag in Höhe von 1.500 Euro (eintausendfünfhundert Euro) ohne Schadensnachweis an FINANZCHECK zu zahlen. Das Recht von FINANZCHECK darüberhinaus gehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Nutzungsrechte

FINANZCHECK stellt dem Partner Logos, Marken, Produktbilder und andere schriftliche oder graphische Darstellungen, die der Kennzeichnung von FINANZCHECK oder seines Angebots dienen, insbesondere zur graphischen Kennzeichnung der von dem Partner auf Webseiten von FINANZCHECK gesetzten Links, zur Verfügung und räumt dem Partner beschränkt auf diesen Zweck das Recht zur Nutzung der zur Verfügung gestellten Materialien/Informationen ein.

§ 7 Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit

FINANZCHECK hat das Recht, Bewerbungen zum Partnerprogramm ohne jegliche Begründung abzulehnen.

Ein bestehender Vertrag zum Partnerprogramm kann sowohl von FINANZCHECK als auch vom Partner ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Werktages gekündigt werden. 

Bei einem Verstoß gegen die hier genannten Bedingungen behält sich FINANZCHECK vor, das partnerschaftliche Vertragsverhältnis sofort zu kündigen.

Nach Ende des partnerschaftlichen Vertragsverhältnisses (Kündigung oder jede andere Form) wird das Account-Konto des Partners deaktiviert und der Partner ist verpflichtet, unverzüglich alle Links und Werbemittel von FINANZCHECK aus seinen Webseiten zu entfernen und diese nicht weiter zu verwenden.

Die Kündigung muss schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen.

§ 8 Gewährleistung, Freistellung, Haftung

Der Partner versichert, dass seine Webseiten, auf der sich Hinweise, Erläuterungen, Werbemittel oder Links von/zu FINANZCHECK befinden, alle rechtlich geforderten Daten/Komponenten aufweisen (Impressum etc.) und weder gegen das deutsche Recht noch gegen die guten Sitten verstoßen. FINANZCHECK stellt dem Partner über das Partnerprogramm Werbemittel (z.B. White-Label Kreditvergleichsrechner, Gütesiegel) zur Einbindung zur Verfügung. Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Partners bei der Werbemittel-Einbindung, insofern gesetzlich/rechtlich notwendig, User ausreichend deutlich darauf hinzuweisen, dass die eingebundenen Werbemittel und der darüber mögliche Vergleich von Krediten ein Angebot von FINANZCHECK sind.

Der Partner verpflichtet sich, auf seiner Webseite/Domain (inkl. Bannerwerbung, etc.) keine Inhalte zu verbreiten, die gegen geltendes Recht oder gegen die guten Sitten (pornographische, sexistische, diskriminierende und politisch extremistische Inhalte) verstoßen.

Dem Partner ist es nicht gestattet, unlautere Werbung mit der Domain von FINANZCHECK zu betreiben (das sind falsche Versprechungen, Keywords, Webseitenbeschreibungen, aber auch Spam, Marken- und Titelschutzverletzungen). Für solche Verstöße behält sich FINANZCHECK das Recht vor, sämtliche Partnerdaten zur Aufklärung eventueller Rechtsverletzungen an geschädigte Dritte oder deren Vertreter weiterzugeben.

Der Partner verpflichtet sich, im Internet nicht willentlich zusammen mit dritten Anbietern aufzutreten, die gegen die vorgenannten Grundregeln verstoßen.

FINANZCHECK haftet nicht für Form oder Inhalt von Webseiten des Partners, auf denen sich Hinweise, Erläuterungen, Werbebanner oder Links zu FINANZCHECK befinden und distanziert sich hiermit ausdrücklich von sämtlichen Inhalten der Webseiten der Nutzer und/oder Partner. Jeder Partner ist für die Inhalte und Formen seiner Webseite selbst verantwortlich. Der Partner stellt FINANZCHECK von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten frei, die Dritte gegenüber FINANZCHECK aufgrund von Verstößen des Partners gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese Nutzungsbedingungen erheben (im Fall einer Außenhaftung als Mitstörer).

Die Vertragsparteien garantieren sich wechselseitig, dass durch die jeweils zu erbringenden Leistungen keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Beachtung des Wettbewerbsrechtes sowie nationaler/internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung des Angebotes/der Information/der Inhalte einschließlich - soweit zutreffend - des Presserechtes und/oder des Zivil- und Handelsrechtes fällt in die alleinige Verantwortlichkeit desjenigen Vertragspartners, welcher eigene Inhalte einstellt/ veröffentlicht.

Jede Vertragspartei stellt die jeweils andere Vertragspartei von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Rechte frei, welche aus oder im Zusammenhang mit Angaben und Angeboten in dem von ihr erstellten Teil des vertragsgegenständlichen Angebotes begründet sind. Die jeweils betroffene Vertragspartei wird bei der Rechtsverteidigung durch die andere Vertragspartei die notwendige Unterstützung bieten.

FINANZCHECK übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, die durch den Kunden oder den Nutzer und/oder Partner eingegeben worden sind.

FINANZCHECK haftet ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten sowie für Schäden, die durch die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten entstanden sind, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, soweit diese nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Jede Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, jedoch maximal auf das Doppelte der von FINANZCHECK im abgelaufenen Kalendermonat geschuldeten Provision beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

FINANZCHECK haftet nicht für die Erreichbarkeit des Partners bzw. dessen Webseiten im Internet sowie für Serverausfälle oder andere Ausfälle der Verbindungen zum Partnerprogramm.

§ 9 Geheimhaltung, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle einschlägigen Gesetze u.a. hinsichtlich der Nutzung und Aufbewahrung von Daten - insbesondere bezogen auf das BDSG - in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten, und alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenden Daten sowie ggf. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse nur zur Durchführung dieses Vertrages zu nutzen, vertraulich zu behandeln und diese nicht unbefugten Dritten weiterzugeben. Die Vertragsparteien stehen dafür ein, dass Mitarbeiter und Dritte, derer sich eine Vertragspartei zur Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten bedient, die vorgenannten Verpflichtungen auferlegt werden. Die vorgenannten Verpflichtungen gelten auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

§ 10 Anmeldebonus

Ein ggf. zugesagter Anmeldebonus wird nur Partnern ausgezahlt, die mindestens eine vergütbare Kreditanfrage innerhalb der ersten 3 Monate nach Ihrer Anmeldung ausgezahlt bekommen. Der Anmeldebonus erscheint automatisch auf der Abrechnung.

§ 11 Schlussbestimmungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen.

Die Aufrechnung mit Forderungen jedweder Art ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.